Hilfe bei Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten mit Ihrer PKV können Sie bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten zunächst an den PKV-Ombudsmann wenden.
www.pkv-ombudsmann.de Nicht zuständig ist der Ombudsmann, wenn die gleiche Streitfrage bereits von einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder einer sonstigen Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden befasst (bspw. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), behandelt wird oder wurde.
OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung
Der außergerichtliche Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung
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