FAQ

Was sind Heilmittel ?
Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen. Sie tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Hierzu gehören zum Beispiel die Physikalische Therapie mit Massagen, Krankengymnastik.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung mit Heilmitteln?
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für verordnete Heilmittel. Sie müssen nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil selbst tragen.

Welche Heilmittel bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse darf nur Heilmittel bezahlen, die in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt sind. In diesen Richtlinien ist festgelegt, welche Heilmittel verordnungsfähig sind, d.h. bei welchen Heilmitteln der therapeutische Nutzen anerkannt ist. Zu den anerkannten Heilmitteln gehören z.B. Massagen, Bäder, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie und Thermotherapie.

Muss ich für Heilmittel zuzahlen?
Ja, es gelten die folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen: Ihr Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungen sind direkt an den Heilmittelerbringer zu leisten, der Ihnen hierüber eine Quittung ausstellt.

Wann muss die Behandlung mit Heilmitteln beginnen?
Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb von 28Tagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen. Danach verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Darf ich die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen?
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Begründete Unterbrechungen sind von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird.

Dürfen Massagen nicht mehr verordnet werden?
Die Aussage "Massagen dürfen nicht mehr verordnet werden" ist falsch. Massagen haben ihre nachgewiesenen medizinischen Indikationen und sind im Heilmittelkatalog weiterhin berücksichtigt und somit verordnungsfähig.

Ich werde demnächst operiert - Was soll ich zur Nachbehandlung in hrer Praxis beachten ?
Besprechen Sie bitte mit Ihrem behandlenden Chirurgen wann die Nachbehandlung beginnen soll und vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor der OP die dafür notwendigen Termine, damit ein reibungsloser Behandlungsablauf gwährleistet werden kann. Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung die notwendigen Unterlagen (Röntgenbilder, ggf. OP-Bericht) insbesondere einen Nachbehandlungsplan mit. Bitte achten Sie darauf, falls notwendig eine Begleitperson, welche Sie beim Be- und Entkleiden unterstützt mitzubringen, damit Ihr(e) Terapeut(in) die gesamte Behandlungszeit für die Therapie nutzen kann.

Was muß ich zu einer Behandlung in Ihrer Praxis mitbringen ?
Grundsätzlich stellen wir zu jeder Behandlung die notwendigen Laken, Handtücher u.s.w. Wir bitten Sie, falls Krankengymnastik verordnet wurde, trainingstaugliche Bekleidung mitzubringen. Patienten welche zum Umkleiden Hilfe benötigen sollten eine Begleitperson zur Unterstützung mitbringen. So geht Ihnen keine wertvolle Behandlungszeit verloren.