Privat Versicherte

Definition
Als Privatpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt.
Es gilt die in unserer Praxis öffentlich für jedermann zugänglich ausgehängte Preiseliste mit der Inanspruchnahme der ersten Behandlung als akzeptiert. Hierzu ist zusätzlich vom Patienten eine entsprechende Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.
Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordnung ausgewiesenen Behandlungen erhalten privatversicherte Patienten eine für das Einreichen bei der PKV geeignete detaillierte Rechnung.